Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – „Villa Albatros“
Adresse: Golfstraße 22, 9082 Maria Wörth OT Dellach, Österreich
Vermieter: Springer-Dicke GbR, c/o Wolfgang Dicke, Am Feldrain 17, D-69469 Weinheim

§ 1 . Geltung der AGB
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen/Apartments
zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters. Die Leistungen des Anbieters
erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung/des Apartments sowie deren Nutzung zu anderen als
Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
(3) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen
Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Anbieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat.

§ 2 Buchung/Buchungsbestätigung
Buchungswünsche geben Sie bitte über die Buchungsanfrage ein oder richten Sie bitte schriftlich an kontakt@villa-albatros.at (mailto:
kontakt@villa-albatros.at) oder rufen uns an.
Können wir Ihnen die gewünschte Ferienwohnung/Apartment in dem gewünschten Zeitraum bereitstellen, erhalten Sie von uns eine
schriftliche, zu unterzeichnende Mietvereinbarung über die gebuchte Ferienwohnung/Apartment sowie die Rechnung. Die
Reservierung für die Ferienwohnung/das Apartment ist mit Erhalt der gegengezeichneten Mietvereinbarung, einer Kopie des Ausweises
der buchenden Person sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe §3) rechtskräftig.
Zwischen 15. Juni und 15. September, sowie bei Eventwochen (GTI-Treffen, Harley-Treffen, etc.) eines jeden Jahres beträgt unsere
Mindestmietzeit = 5 Nächte.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Die Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme ist sofort nach der Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die
Restzahlung ist bis spätestens 21 Tage vor Anreise fällig. Bei kurzfristigen Buchungen sofort nach Rechnungserhalt.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 5% über dem Basiszinssatz
zu verlangen. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von 20,00 Euro an uns zu erstatten. Alle
weiteren Kosten, die im Rahmen des Inkassos anfallen, trägt der Kunde. Kosten der Zahlung, insbesondere bei Überweisung aus dem
Ausland, trägt der Kunde. Alle Banküberweisungsgebühren sind vollständig vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle
Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Wir akzeptieren ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach Absprache
Bargeldzahlungen, keine ec-und Kreditkarten bzw. Schecks.

§ 4 An- und Abreise
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung/das Apartment ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 20:00 Uhr erfolgen, muss
dies vorher abgesprochen werden. Zwecks Schlüsselübergabe kontaktieren Sie uns 3-5 Tage vor Anreise telefonisch oder per E-Mail.
Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung/das Apartment ausnahmsweise nicht
pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.
Am Abreisetag ist die Ferienwohnung/das Apartment bis 10.00 Uhr morgens zu verlassen. Der Vermieter behält sich vor, eine verspätete
Abreise in Rechnung zu stellen. Unabhängig von der jeweiligen Aufenthaltsdauer wird der Vermieter auf Kosten des Mieters die
Ferienwohnung/das Apartment reinigen lassen. Es wird dafür ein pauschales Entgelt bereits bei der Buchung ausgewiesen und dem
Mieter in Rechnung gestellt.

§ 5 Ferienwohnungen / Apartments
Die Ferienwohnung/das Apartment wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar
übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Mieter haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar z.B. kaputtes Geschirr, Schäden am Fußboden
oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel.
Das Gebäude ist mit einer Sicherheitsschließanlage ausgestattet. Der Verlust eines Schlüssel kann somit sehr teuer werden.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen/der Apartments vorgesehen.
Das verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner
Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch der
Ferienwohnung/des Apartments, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen
Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Sollte eine Haftpflichtversicherung bestehen, ist der Schaden der Versicherung zu melden. Dem Vermieter ist der Name und Anschrift,
sowie die Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.

§ 6 Haustiere
Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art ist in den Ferienwohnungen/den Apartments nur nach vorheriger schriftlicher
Zustimmung des Vermieters erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, kann dieser neben evtl.
Schadenersatz auch eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

§ 7 Aufenthalt
Die Ferienwohnung/das Apartment darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen benutzt werden. Sollte die Wohnung von
mehr Personen als vereinbart benutzt werden, hat der Vermieter zudem das Recht den Mietvertrag fristlos zu kündigen.
Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienwohnungen/der Apartments an Dritte ist nicht erlaubt. Der Mietvertrag darf nicht an
dritte Personen weitergegeben werden.
Der Mieter erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung der Villa-Albatros einverstanden. Die
Einverständniserklärung erfolgt mit Unterzeichnung der Mietvereinbarung und/oder Zahlung.
Bei Verstößen gegen die AGB‘s oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein
Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 8 Reiserücktritt
Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Mieter verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine
Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Anreisetag und ergibt sich wie
folgt:
bis zu 14 Tage vor dem Anreisetag 25% des vereinbarten Preises,
bis zu 7 Tage vor dem Anreisetag 50% des vereinbarten Preises,
danach 100% des vereinbarten Preises.
Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

§ 9 Rücktritt durch den Vermieter
Im Falle einer Absage von Vermieterseite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder
Krankheit der Gastgeber) sowie anderer nicht zu vertretender Umstände die die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die
Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine
Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter trotz
Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages
gerechtfertigt ist.

§10 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts.
Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt
sind hiermit ausgeschlossen.

§11 Nutzung eines Internetzugangs über WLAN
§11.1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines
Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung
des WLANs zu gestatten.
Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für
irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und
den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich
genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und
zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und
jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder
kostenpflichtige Seiten).

§11.2. Zugangsdaten
Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben
werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen
dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§11.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur
Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise
von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren,
Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr
und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges
entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen
vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§11.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten
Rechtsgeschäften ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten
ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere:
– das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
– keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
– dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
– die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
– keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
– das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.
Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen
Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt
sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter
oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des
Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

§ 12 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten
(1) Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden,
sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.
(2) Für die Dauer der Überlassung der Ferienwohnung ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer
angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
(3) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Anbieter eine Reinigungspauschale in
Höhe von bis zu 250,00 Euro (netto) in Rechnung stellen. Rauchen ist nur auf Balkonen und Terrassen erlaubt.
(4) Das Wäsche waschen und trocknen ist in den Wohnungen untersagt. Bei Bedarf ist das Waschen beim Vermieter möglich.
(5) PKWs sind auf den hauseigenen Stellplätzen zu parken.
(6) Die Benutzung des Grillplatzes ist mit dem Vermieter abzustimmen und erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder.
(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o.ä. ist in den Ferienwohnungen/ den Apartments nicht erlaubt. Der
Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ä. allein und stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei. Er ist
außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet.
(8) Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen
Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die
Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder
unmöglich.

§13 Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden
akzeptiert mit Unterzeichnung der Mietvereinbarung bzw. der Überweisung der Anzahlung.

§14. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten
wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

§ 15 Gerichtsstand
Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Klagenfurt zuständig.